Verschaff Dir einen Eindruck
Wer kennt das nicht? Da erzählt ein Bekannter von seinem Hobby oder man hört von einem tollen Eindruck auf einem Schießevent. Schnell ist die Neugier und das Interesse geweckt. Gut so! Probier es aus!
Aber: Vom Wunsch nach einer eigenen Waffe bis zu derem Besitz ist es ein weiter Weg. Regelmäßiges Schießen ist Pflicht! Also: Komm ein paar mal vorbei und schau, ob nach der ersten Euphorie ein echtes Interesse da ist. Dann lohnt sich auch der Weg. Je nachdem welche Waffen Du später besitzen möchtest, sind unterschiedliche Voraussetzungen zur erfüllen. Für eine halbautomatische Pistole oder ein halbautomatisches Gewehr benötigst Du eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK). Für ein Repetiergewehr oder Einzellader benötigst Du eine gelbe WBK (Sportschützen-WBK). Für Druckluftwaffen benötigst Du keine besonderen Bescheinigungen.
1. Voraussetzung: Vereinsmitgliedschaft
Gemäß § 14 Waffengesetz (WaffG) wird die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens nur dann erlaubt, wenn Du als Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibst.
Als erste Regel gilt daher: Such Dir einen passenden Verein. Am Besten unseren! Das Antragsformular für die Aufnahme im Verein findest Du als Link weiter unten.
Erlange die theoretischen und praktischen Grundlagen
Eine wesentliche Voraussetzung für den Besitz einer grünen / gelben Waffenbesitzkarte und damit verbundener erlaubnispflichtiger Waffen ist die Teilnahme an einem Sachkundelehrgang und der erfolgreich Abschluss der damit verbundenen Prüfung. Diese besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die Prüfung soll 100 Fragen (multiple choice) umfassen und 120 Minuten dauern.
Ein Sachkundelehrgang umfasst in der Regel 22 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, d.h. 16,5 Stunden welche in 2 bis 3-tägigen Veranstaltungen angeboten werden. Im Anschluss erfolgt eine Prüfung.
Wesentliche Themen des Sachkundelehrgangs sind:
- Waffenrechtliche Grundlagen (WaffG, AWaffV
- Beschussrechtliche Grundlagen
- Notwehr und Notstand
- Waffentechnische Grundlagen
- Handhabung von Schusswaffen
- Sportordnung
Weise nach, dass Du es ernst meinst.
Gemäß § 14 Waffengesetz (WaffG) ist zum Nachweis des Bedürfnisses eine Bescheinigung des Vereins und des Schießsportverbandes erforderlich, die bestätigt, dass Du
- seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen betreibst,
- innerhalb der vergangenen zwölf Monate mindestens einmal in jedem Monat dieses Zeitraums oder 18 Mal insgesamt innerhalb dieses Zeitraums ausgeübt hast, und
- die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
Alle Voraussetzungen zum Erwerb einer gelben / grünen Waffenbesitzkarte im Überblick
- Zuverlässigkeit: Auf Basis diverser Abfragen, u.a. beim Bundeszentralregister, den örtlichen Polizeibehörden und der zuständigen Verfassungsschutzbehörde bewertet die Waffenbehörde, ob Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen.
- Persönliche Eignung: hier muss in der Regel durch persönliche Angaben bestätigt werden, dass z.B. keine Geschäftsunfähigkeit, psychischen Erkrankungen oder Suchterkrankungen vorliegen. Je nach beantragter WBK / Waffe gelten für Personen bis 25 Jahre besondere Bestimmungen.
- Sachkunde: ein entsprechender Nachweis der bestandenen Sachkundeprüfung muss vorliegen.
- Bedürfnis: Seitens des Schützenvereins und des Landesverbandes muss bestätigt werden, dass der Antragsteller mindestens 12 Monate aktives Mitglied ist und den Schießsport regelmäßig ausführt (siehe 4. Bedürfnis).
- Alter: Je nach beantragtem Kaliber der Waffe gilt ein Mindestalter von 18 oder 21 Jahren.
Die Angaben stellen den Sachstand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Hinweise dar. Trotz regelmäßiger Aktualisierung bilden diese Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Lasst Euch die konkreten Voraussetzungen im persönlichen Gespräch erläutern.